Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
    • Diese Geschäftsbedingungen sind wesentlicher Bestandteil eines jeden Auftrages, welcher ab Unterschrift des Auftraggebers gilt.
  2. Preise
    • Die Preise verstehen sich ohne MwSt.
    • Preiserhöhungen wegen Steigerung der Gestehungskosten zwischen Bestellung und Lieferung  werden fakturiert und gelten als vereinbart.
    • Die im Vertrag angeführten Preise gelten lediglich für die Arbeiten bzw. das Material, welches im Angebot beschrieben ist. Jegliche Zusatzarbeit und dafür benötigtes zusätzliches Material wird separat verrechnet.
  3. MwSt.-Satz
    • Es wird der gesetzlich vorgeschriebene MwSt.-Satz verrechnet. Bei Verwendung eines verminderten MwSt.-Satzes müssen die entsprechenden Belege, sowie eine Kopie der Baugenehmigung der Firma Metall Top ausgehändigt werden.
  4. Maßänderungen
    • Werden die Baustellenmaße nach Absprache bzw. nach Abschluss des Vertrages mit der Firma Metall Top eigenmächtig  vom Auftraggeber oder dessen Ausführungsfirma geändert, muss der Auftraggeber für die der Firma Metall Top entstandenen Schäden aufkommen.
  5. Lieferbedingungen
    • Die vereinbarten Lieferzeiten sind für beide Seiten verbindlich, sofern bei Vertragsabschluss alle technischen Details abgeklärt werden konnten. Werden keine fixen Liefertermine vereinbart, sind diese freibleibend.
    • Transportschwierigkeiten, technische Störungen im Betrieb oder in den Betrieben unserer Zulieferanten berechtigen uns die Lieferzeit zu verlagern, ohne dass der Auftraggeber daraus Ansprüche ableiten kann.
    • Kann die bestellte und bereits gefertigte Ware, aus vom Bauherrn oder dritten Personen verschuldeten Gründen nicht montiert werden, wird diese nach Ablauf von 2 Wochen ab schriftlicher Vorankündigung, laut den vereinbarten Zahlungsbedingungen  in Rechnung gestellt.
    • Bei Abänderung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt die Lieferzeiten neu zu bestimmen.
    • Die Firma Metall Top haftet nicht für kundenseitig erstellte Statik. Sollten keine expliziten Vereinbarungen im Bezug auf die Statik im Auftrag festgehalten sein, ist diese immer bauseits erstellen zu lassen. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er die geplante Arbeit statischt hat überprüfen lassen und jegliche statische Fehler ausschließlich zu seinen Lasten gehen und die Firma Metall Top keinesfalls belangt werden kann.
    • Das Transportrisiko geht zu Lasten des Empfängers, auch wenn die Ware am Bestimmungsort verkauft wurde, es sei denn das Verschulden ist auf grobe Fahrlässigkeit der Lieferfirma zurückzuführen. Ab Übernahme der Ware trägt der Käufer das volle Risiko, wodurch die Verkaufsfirma von jeder Verantwortung entbunden wird.
  6. Montage
    • Wird die Montage von der Firma Metall Top durchgeführt, wird nach Beendigung der Arbeit  eine gemeinsame Kontrolle mit dem Auftraggeber durchgeführt und ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet.
  7. Reklamationen
    • Mit der Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls gilt die Ware bzw. die abgeschlossene Arbeit  als angenommen.
    • Reklamationen von versteckten Mängeln müssen per Einschreibebrief bzw. PEC-Mail innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Fristen erfolgen.
  8. Eigentumsvorbehalt
    • Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung  einschließlich aller Nebenkosten Eigentum der Firma Metall Top.
    • Durch eine kundenseitig getätigte Anzahlung erhält der Kunde noch keinen Rechtsanspruch an der Ware. Das Eigentum der Ware geht erst bei getätigter Zahlung des gesamten Betrages inkl. gesetzl. MwSt. an den Käufer über. 
  9. Allgemeines
    • Mündliche oder telefonische Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden.
  10. Zahlung
    • Privatkunden: Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe des Diskontsatzes plus 5 Punkte verrechnet.
    • Firmenkunden: Bei verspäteter Zahlung werden die automatischen Verzugszinsen laut dem gesetzesvertretendem Dekret Nr. 231/2002 verrechnet.
  11. Garantie
    • Die Garantie gilt ab Rechnungsdatum für 2 Jahre auf die Verarbeitung und für 5 Jahre auf die Beschläge, gemäß den vom Gesetz vorgesehenen Bestimmungen. Ausgenommen von der Garantie sind direkte Schäden, wie z.B. durch Auffahren o.a.
    • Maschinen, Gerätschaften und Kraftfahrzeuge sowie andere gebrauchte Waren werden vom Kunden gekauft, wie von ihm besichtigt und für gut geheißen; es wird unsererseits keine Garantie gewährt. Jegliche Reperaturen und Umänderungen nach Übernahme des Gegenstandes gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
  12. Gerichtsstand
    • Für alle Streitfragen gilt der Gerichtsstand Bruneck.
  13. Datenschutz
    • Im Sinne der Bestimmungen über den Datenschutz (GvD 196/2003) informieren wir Sie, dass Ihre Daten für den Zweck der Durchführung des Auftrages und um den steuerlichen Bestimmungen zu entsprechen in EDV Archiven gespeichert werden. Sie können jederzeit Abänderungen, Löschungen oder Informationen diesbezüglich beantragen.
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